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Mitglied werden

Um die Mitgliedschaft beim VDG zu erwerben ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag Voraussetzung. Diesen richten Sie an den Vorstand. Dem Aufnahmeantrag fügen Sie Ihren beruflichen Werdegang und entsprechende Nachweise bei. Außerdem muss er die Unterschrift von zwei VDG-Mitgliedern tragen, welche für den Bewerber bürgen. Für Ausländer gelten die in ihrem Heimatland sinngemäß vergleichbaren Nachweise der Befähigung. Gibt es kein VDG-Mitglied im jeweiligen Land, so wird sein Gesuch vom Vorstand geprüft.

Befürwortet der Vorstand die Bewerbung, legt er diese der Mitgliederversammlung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vor. Über die Aufnahme entscheiden dann die Mitglieder auf der nachfolgenden Hauptversammlung mit 2/3-Mehrheit. Wird der Antrag abgelehnt, müssen dem Antragsteller keine Gründe genannt werden.

Wer kann einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen?

Personen, die eine Lehre als Geigenbauer oder Bogenmacher in einer anerkannten Werkstatt oder Geigenbauschule abgeschlossen und die Meisterprüfung im erlernten Beruf abgelegt haben und selbständig sind oder als Werkstattleiter in einer anerkannten Meisterwerkstatt tätig sind.

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