Mitglied werden
Um die Mitgliedschaft beim VDG zu erwerben ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag Voraussetzung. Diesen richten Sie bis spätestens 31. März an die/den 3. Vorsitzende/n des Vorstandes, damit der Aufnahmeantrag auf der anschließenden Tagung im Mai vorgestellt werden kann. Dem Aufnahmeantrag fügen Sie Ihren beruflichen Werdegang und entsprechende Nachweise bei. Außerdem muss er die Unterschrift von zwei VDG-Mitgliedern tragen, welche für den Bewerber bürgen. Für Ausländer gelten die in ihrem Heimatland sinngemäß vergleichbaren Nachweise der Befähigung. Gibt es kein VDG-Mitglied im jeweiligen Land, so wird sein Gesuch vom Vorstand geprüft.
Befürwortet der Vorstand die Bewerbung, legt er diese der Mitgliederversammlung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vor. Über die Aufnahme entscheiden dann die Mitglieder auf der nachfolgenden Hauptversammlung mit 2/3-Mehrheit. Wird der Antrag abgelehnt, müssen dem Antragsteller keine Gründe genannt werden.
Wer kann einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen?
Einen Antrag auf Mitgliedschaft können diejenigen stellen, welche folgende Bedingungen a), b) und c) erfüllen:
a) Personen, die professionell als Geigenbauer oder Bogenmacher arbeiten
b) die eine Ausbildung/Lehre als Geigenbauer oder Bogenmacher in einer anerkannten Geigenbauschule/Werkstatt oder einen vergleichbaren Ausbildungsweg zum professionellen Arbeiten im Geigenbauer-/Bogenmacherhandwerk abgeschlossen haben
c) die Meisterprüfung im erlernten Beruf abgelegt haben oder seit mindestens sechs Jahren selbständig sind oder als Werkstattleiter oder langjährige Mitarbeiter in einer anerkannten Werkstatt tätig sind
Weitere Infos zum Aufnahmeantrag sind unter ‘Über unseren Verband/Satzung § 3’ zu finden.