Reisen mit dem Instrument
Frühe Planung ist das A und O!
Sie nehmen Ihr Instrument mit auf die Flugreise? Bitte denken Sie daran, den Transport Ihres Instruments frühzeitig zu organisieren. Nur dann kann die Airline rechtzeitig auf das eventuell gesondert zu behandelnde und wertvolle Gepäck reagieren.
Bitte kontaktieren Sie hierzu auf jeden Fall Ihre Airline!
Was kann ins Handgepäck?
Kleine Instrumente können ins Handgepäck gelegt werden. So sind sie unter Ihrer persönlichen Aufsicht und im klimatisierten Bereich des Flugzeugs
Fragen Sie Ihre Airline ob Ihr Instrumentenkoffer als Handgepäck mitgeführt werden darf.
Lassen Sie sich von der Airline eine schriftliche Bestätigung ausstellen, dass Sie Ihr Instrument als Handgepäck mitführen dürfen. Vergessen Sie diese nicht bei der Reise! Denn sonst können beim Sicherheitscheck als auch beim Boarding Fragen bzw. Verzögerungen auftreten.
Was ist groß und gewichtig und benötigt einen eigenen Sitzplatz?
Größere Instrumente wie z.B. Celli zählen nicht mehr zum Handgepäck. Dafür kann ein eigener Sitzplatz gebucht werden. Sagen Sie Ihrer Airline am besten vorab, um welches Instrument es sich handelt und wie es verpackt ist.
Vielfach wird von den Airlines empfohlen, für Sie und das Instrument Sitzplätze im hinteren Bereich der Maschine zu buchen, da das „Boarding“ für diese Plätze oftmals direkt nach der 1. Klasse erfolgt und somit mehr Zeit zum Platzbelegen mit Instrumenten bleibt.
Fragen Sie bei der Airline nach Sonderkonditionen! Entweder wird ein Handgepäckszuschlag erhoben oder Sie zahlen einen günstigeren Preis, wenn das
Flugzeug nicht ausgebucht ist.
Was ist „wertvolle Fracht“? „Sondergepäck/größere Musikinstrumente“
Sofern Ihr Instrument nicht von Ihnen in der Kabine mitgeführt werden kann, bieten die Airlines oftmals die Möglichkeit, dieses als „Sondergepäck“ aufzugeben. Dabei wird das Instrument im speziell hierfür abgetrennten und klimatisierten Frachtraumbereich des Flugzeugs untergebracht.
Als Sondergepäck wird Ihr Instrument mit Sorgfalt behandelt und praktisch diebstahlsicher transportiert. Instrumente, die als „Sondergepäck“ aufgegeben werden, liefern Sie am Flughafen in einem besonderen Annahmeraum ab. Von hier aus gelangt es auf sicherem Weg ins Flugzeug und wird in
einem eigens dafür vorgesehenen Raum oder Behälter verwahrt. Hier müssen Sie mit extra Kosten rechnen, welche nach Fluggesellschaft unterschiedlich sein können.
Sofern von Ihrer Fluggesellschaft kein der o.g. Transportmöglichkeiten angeboten oder Alternativen
vorgeschlagen werden, so achten Sie bitte auf folgende Punkte:
Halten Sie sich solange wie möglich in der Nähe Ihres Instruments auf.
Stellen Sie sicher, dass Ihr Instrument im klimatisierten Bereich des Flugzeugs aufbewahrt wird.
Versuchen Sie zu erreichen, dass Ihr Instrument einzeln transportiert wird und nicht zusammen mit dem „normalen Gepäck“ (Gefahr auf Förderbänder etc.).
Verpackung des Instruments auf Reisen:
Sorgen Sie bitte dafür, dass das Instrument immer entsprechend verpackt und gelagert wird!
Sie sollten immer einen entsprechend für das Instrument angerfertigten/angepassten Instrumentenkasten/-koffer mit angemessenen Schutzmaßnahmen für druck- und stoßempfindliche Sachen nutzen. Auch auf plötzliche Temperaturschwankungen und Luftfeuchtigkeit sollten Sie achten!
Bezüglich unterschiedlicher Schutzmöglichkeiten sprechen Sie bitte mit Ihrem Instrumentenbauer bzw. Instrumentenfachhändler.
Was ist das Nötigste?
Packen Sie nur das Nötigste in den Instrumentenkoffer, so dass er nicht zu schwer wird. Bei der Sicherheitskontrolle sind Sie dann schneller.
Wann checkt man ein?
Frühzeitig, das ist wichtig! Bringen Sie etwas Geduld mit und geben Sie dem Bodenpersonal genügend Zeit, Ihr Handgepäck und das Instrument zu prüfen.
Und nach der Landung?
Bitte prüfen Sie Ihr Instrument sofort nach Übernahme auf mögliche Schäden (eine äußerliche Sichtprüfung des Etuis sowie des Instruments ist empfohlen, bitte überzeugen Sie sich auch von der Funktion Ihres Instruments.
Sollten Sie Beschädigungen feststellen, melden Sie diese bitte unmittelbar noch am Flughafen!
Bitte beachten Sie unbedingt die aktuellen Bestimmungen der Airline!
Bestimmungen und Preise können sich kurzfristig ändern. Informieren Sie sich über den aktuellen Stand bei Ihrer Airline am besten persönlich oder telefonisch. Lassen Sie sich die nötigen Reiseinformationen zusenden.
Weitere Informationen
Im Internet finden Sie weitere Informationen zu dem Thema bei Ihrer Fluggesellschaft, z.B.
- British Airways: www.britishairways.com/de-de/information/baggage-essentials/musical-instruments
- Easyjet: https://www.easyjet.com/de/hilfe/gepack/musikinstrumente
- Eurowings: https://www.eurowings.com/de/informieren/gepaeck/uebergepaeck-sperrgepaeck.html#instrument
- Iberia: https://www.iberia.com/de/sondergepack/#Instrumentosmusicales
- Lufthansa: https://www.lufthansa.com/de/de/sportgepaeck
- Ryan Air: https://help.ryanair.com/hc/de/articles/360017683877
CITES – Artenschutzabkommen
Sie reisen mit einem Musikinstrument, in dem evtl. Materialien verarbeitet wurden, die dem Washingtoner Artenschutzabkommen unterliegen?
Bitte informieren Sie sich dazu ausreichend, z.B. auf der Homepage des Bundesamts für Naturschutz unter https://www.bfn.de/themen/cites
Fragen Sie bitte auch Ihren Instrumentenbauer oder Fachhändler nach den benötigten Unterlagen!
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